Neue Heubeck-Richttafeln 2018 G veröffentlicht

Nürnberg, den 29.08.2018; zuletzt aktualisiert am 24.10.2018

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Am 22.10.2018 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) das erwartete BMF-Schreiben (IV C 6 - S 2176/07/10004 :001), datiert auf den 19.10.2018, veröffentlicht. Damit können für die steuerliche Bewertung ab sofort die neuen Richttafeln 2018 G verwendet werden (siehe Randziffer 2 des BMF-Schreibens).

Nach Auffassung des IDW stellt die Anerkennung durch das BMF für ertragsteuerliche Zwecke einen Indikator für die allgemeine Anerkennung der neuen Richttafeln und damit den Zeitpunkt der Erstanwendung in HGB- und IFRS-Abschlüssen dar.

 

BMF-Schreiben

IDW-Schreiben

 

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Am 02.10.2018 hat die HEUBECK-RICHTTAFELN-GMBH ein weiteres Update der Richttafeln 2018 G freigegeben. Damit wurden die verwendeten Datengrundlagen angepasst und die bisher vorhandenen Inkonsistenzen beim Trend zur Sterblichkeitsverbesserung behoben.

 

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Pressemitteilung der HEUBECK-RICHTTAFELN-GMBH vom 26.09.2018

"HEUBECK stellt Anpassungsbedarf an den neuen HEUBECK-Richttafeln 2018 G fest":

 

 

Sehr geehrter Lizenznehmer der HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G,

am 20. Juli 2018 haben wir die Richttafeln RT 2018 G veröffentlicht. Die Aktualisierung bringt die biometrischen Rechnungsgrundlagen für alle Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen in Deutschland auf den neuesten Stand und berücksichtigt dabei erstmals auch sozioökonomische Aspekte der Sterblichkeit. Im Rahmen interner Auswertungen haben wir Inkonsistenzen in Bezug auf die verwendeten Datengrundlagen festgestellt. Diese führen dazu, dass der Trend zur Verbesserung der Sterblichkeiten und damit zur Verlängerung der Lebenserwartung überschätzt wird. Dadurch fallen die auf der Grundlage der RT 2018 G berechneten Pensionsrückstellungen insgesamt höher aus als bei durchgängig konsistenter Ableitung des Sterblichkeitstrends.

 

Aus Sicht der handelsrechtlichen oder internationalen Rechnungslegung könnte ein höherer Trend mit Hinweis auf sozioökonomische Aspekte durchaus begründet werden. Dennoch hat die Geschäftsführung beschlossen, die Richttafeln anzupassen und eine überarbeitete Version vorzulegen. Die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung sieht die Geschäftsführung damit weiterhin gegeben. Wir bedauern sehr, das die Inkonsistenz bislang nicht aufgefallen war, und setzen alles daran, die angepassten Tafeln schnellstmöglich bereit zu stellen, auch um den steuerlichen Anerkennungsprozess nicht zu verzögern. Die Anpassung der Tafeln wird voraussichtlich ca. zwei Wochen Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass die Überarbeitungen akkurat umgesetzt wurden. Wir werden Sie umgehend informieren, sobald die aktualisierte Version für Sie zum erneuten Download bereitsteht.

 

Dr. Richard Herrmann                               Dr. Friedemann Lucius

 

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Am 20.07.2018 wurden von der HEUBECK AG die neuen Richttafeln 2018 G veröffentlicht. Nähere Informationen hierzu finden sie in unseren aktuellen Kurzinformationen.

 

In Bezug auf die steuerliche Anwendung wird noch für dieses Jahr ein entsprechendes BMF-Schreiben erwartet.