IACA-Kurzinformationen zur betrieblichen Altersversorgung September 2022

Nürnberg, den 23.09.2022

 

Mit diesem Artikel möchten wir Sie auf unsere aktuellen Kurzinformationen hinweisen und ein weiteres Mal über aktuelle Entwicklungen im Umfeld der betrieblichen Altersversorgung berichten.

 

Damit möchten wir Sie insbesondere über das BMF-Schreiben vom 02.05.2022 zum maßgeblichen Finanzierungsendalter bei Pensionszusagen und Jubiläumsleistungen informieren. Jeder Arbeitgeber mit derartigen Verpflichtungen kann davon betroffen sein.

 

Bereits in unseren letztjährigen Kurzinformationen haben wir über den neuen Rechnungslegungsstandard IDW RH FAB 1.021 zur handelsrechtlichen Bewertung von rückgedeckten Pensionszusagen berichtet. Für Abschlüsse ab dem 31.12.2022 ist dessen Anwendung nunmehr verpflichtend.

 

Bei Rückfragen zu den angesprochenen Themen sowie generell zu allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung.

 

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