IACA-Kurzinformationen zur betrieblichen Altersversorgung August 2020

Nürnberg, den 30.09.2020

 

Mit diesem Artikel möchten wir Sie auf unsere aktuellen Kurzinformationen hinweisen und ein weiteres Mal über aktuelle Entwicklungen im Umfeld der betrieblichen Altersversorgung berichten.

 

Wir informieren u.a. über die Auswirkungen von Kurzarbeit auf Entgelt­umwandlungszusagen. Des Weiteren wird die steuerbilanzielle Behandlung von Entgeltumwandlungszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer diskutiert. Das darin angesprochene anhängige Verfahren vor dem BFH wurde zwischenzeitlich bereits entschieden. Dabei hat sich der BFH leider nicht der Meinung des Finanzgerichts angeschlossen, so dass für beherrschende Gesell­schafter-Geschäftsführer bei der Ermittlung der steuerlichen Rückstellung kein Barwert-Teilwert-Vergleich mehr erfolgen darf. Gerne beraten wir Sie zu den konkreten Auswirkungen dieser Rechtsprechung auf Ihre Pensionsrückstellung.

 

Im Bereich des Versorgungsausgleichs wurde eine lange erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts getroffen. Die in Frage gestellte externe Teilung von Direktzusagen- und Unterstützungskassenanwartschaften bleibt damit grundsätzlich zulässig, auch wenn in der Praxis einige Modifikationen erforderlich werden können.

 

Bei dieser Gelegenheit möchten wir Sie auch über eine wichtige Erweiterung des Leistungsspektrums unseres Unternehmens informieren:

Seit Ende 2019 sind wir als gerichtlich zugelassener Rentenberater im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen, so dass wir Ihnen als wesentliche Ergänzung zu unserer versicherungsmathematischen Expertise nun auch juristische Beratung in allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung aus einer Hand anbieten dürfen. Durch die intensive Verzahnung zwischen versicherungsmathematischem Verständnis und juristischen Fachkenntnissen bieten wir Ihnen damit eine bestmögliche Beratung in allen Fragen zur betrieblichen Altersversorgung in Ihrem Unternehmen.

 

Um Ihnen die jährlichen Kurzinformationen künftig ressourcenschonend und zügig zur Verfügung stellen zu können, werden wir diese ab dem nächsten Jahr standardmäßig per Email versenden. Sollten Sie weiterhin eine gedruckte Fassung bevorzugen, freuen wir uns über eine kurze Mitteilung dazu.

 

Sollten Sie weiteren Informationsbedarf zu Themen der betrieblichen Altersversorgung haben, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

 

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